Bonus2026
Teilnahmebedingungen für die Bonusaktion "Heizungsmodernisierung 2026"
1. Veranstalter
Veranstalter der Bonusaktion „Heizungsmodernisierung 2026“ ist:
Gasversorgung Main-Kinzig GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 1
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051.8233-0
info@maiki.de
2. Gegenstand, Aktionszeitraum und -gebiet
Der Veranstalter gewährt im Rahmen der Bonusaktion einen einmaligen Bonus für die Beauftragung und spätere tatsächliche Installation einer nach diesen Teilnahmebedingungen bonusberechtigten Heizungsanlage.
Die Bonusaktion gilt für Beauftragungen, die im Zeitraum vom 01.09.2026 bis einschließlich 31.12.2026 beim Veranstalter eingehen.
Für die Wahrung des Aktionszeitraums ist der Zeitpunkt der verbindlichen Beauftragung maßgeblich. Die tatsächliche Installation und Fertigstellung der Heizungsanlage muss nicht innerhalb des Aktionszeitraums erfolgen.
Teilnahmegebiet ist der Main-Kinzig-Kreis sowie angrenzende Kommunen.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind sowohl Bestandskunden als auch Neukunden des Veranstalters, sofern sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Teilnehmer hat das 18. Lebensjahr vollendet.
- Der Teilnehmer ist Eigentümer des Objekts, für das die Heizungsanlage beauftragt und installiert wird.
- Der Teilnehmer beauftragt innerhalb des Aktionszeitraums eine nach diesen Teilnahmebedingungen bonusberechtigte Heizungsanlage.
- Die beauftragte Anlage wird tatsächlich installiert und die beauftragte Leistung vollständig erbracht.
Teilnahmeberechtigt sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer bzw. Gewerbekunden.
Mieter sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Der Eigentümer des Objekts muss nicht zwingend Vertragspartner eines bestehenden Energieversorgungsvertrags mit dem Veranstalter sein.
4. Bonusberechtigte Leistungen
Bonusberechtigt sind ausschließlich:
- die Erneuerung einer bestehenden Heizungsanlage,
- die Neuinstallation einer Heizungsanlage in einem bisher nicht entsprechend ausgestatteten Objekt,
sofern es sich bei der beauftragten und tatsächlich installierten Anlage um eine der nachfolgend genannten Anlagenarten handelt.
Nicht bonusberechtigt sind insbesondere:
- Reparaturen,
- Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten,
- Instandsetzungen,
- Anlagenoptimierungen,
- der Austausch einzelner Komponenten ohne Erneuerung bzw. Neuinstallation der Heizungsanlage,
- sonstige technische Dienstleistungen, die keine Erneuerung oder Neuinstallation einer Heizungsanlage darstellen.
5. Definition der bonusberechtigten Heizungsanlagen
5.1 Gasbrennwertanlage
Eine Gasbrennwertanlage im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist eine Heizungsanlage, deren Wärmeerzeuger ausschließlich mit Erdgas betrieben wird.
Eine Anlage gilt nur dann als bonusberechtigt, wenn ihre Installation und ihr Betrieb am jeweiligen Objekt zum Zeitpunkt der Installation und Inbetriebnahme nach den jeweils geltenden gesetzlichen und öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässig sind.
5.2 Hybridanlage
Eine Hybridanlage im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist eine Heizungsanlage, die aus zwei unterschiedlichen Wärmeerzeugungskomponenten besteht.
Hierunter fällt insbesondere eine Kombination aus einer erdgasbetriebenen Heizungsanlage und einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe.
Die konkrete Ausgestaltung und der Betrieb der Hybridanlage müssen den jeweils geltenden gesetzlichen und öffentlich-rechtlichen Anforderungen entsprechen.
5.3 Wärmepumpe
Eine Wärmepumpe im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist eine Heizungsanlage, deren Wärmeerzeuger ausschließlich elektrisch betrieben wird.
Die konkrete Ausgestaltung und der Betrieb der Wärmepumpe müssen den jeweils geltenden gesetzlichen und öffentlich-rechtlichen Anforderungen entsprechen.
6. Höhe des Bonus
Die Höhe des Bonus richtet sich nach der tatsächlich beauftragten und installierten Heizungsanlage:
|
Heizungsanlage |
Einmaliger Bonus |
|
Gasbrennwertanlage |
150,00 EUR |
|
Hybridanlage |
200,00 EUR |
|
Wärmepumpe |
250,00 EUR |
Die vorgenannten Beträge verstehen sich als einmaliger Rechnungsbonus.
Der Bonus wird pro Objekt nur einmal gewährt.
Eine Gewährung mehrerer Boni für dasselbe Objekt ist ausgeschlossen, auch wenn innerhalb des Aktionszeitraums mehrere Heizungsanlagen oder mehrere Aufträge erteilt werden.
7. Maßgeblicher Zeitpunkt und Entstehung des Bonusanspruchs
Für die Teilnahme an der Bonusaktion ist die verbindliche Beauftragung innerhalb des Aktionszeitraums gemäß Ziffer 2 maßgeblich.
Ein Anspruch auf Auszahlung oder Gutschrift des Bonus entsteht jedoch erst, wenn
- die beauftragte Heizungsanlage tatsächlich installiert wurde,
- die beauftragte Leistung vollständig erbracht wurde und
- der zugrunde liegende Auftrag nicht wirksam widerrufen, storniert, gekündigt, rückabgewickelt oder aus sonstigem Grund aufgehoben wurde.
Allein die Beauftragung innerhalb des Aktionszeitraums begründet daher noch keinen fälligen Zahlungs- oder Auszahlungsanspruch auf den Bonus.
Wird die beauftragte Heizungsanlage nicht installiert, besteht kein Anspruch auf den Bonus.
8. Gewährung des Bonus
Der Bonus wird einmalig bei der Schlussrechnung des zugrunde liegenden Auftrags berücksichtigt und mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.
Eine Barauszahlung, Überweisung oder sonstige Auszahlung des Bonus ist ausgeschlossen.
Eine nachträgliche Auszahlung des Bonus nach Begleichung der Schlussrechnung erfolgt nicht, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Bonus kann nicht auf andere Aufträge oder andere Objekte übertragen werden.
9. Beendigung, Stornierung und Rückabwicklung des Auftrags
Wird der zugrunde liegende Auftrag vor der tatsächlichen Installation der Heizungsanlage
- storniert,
- widerrufen,
- gekündigt,
- rückabgewickelt
- oder aus einem sonstigen Grund nicht durchgeführt,
besteht kein Anspruch auf Gewährung des Bonus.
Wird die Anlage nur teilweise installiert oder wird die ursprünglich beauftragte Anlage durch eine nicht bonusberechtigte Anlage ersetzt, besteht ebenfalls kein Anspruch auf den ursprünglich vorgesehenen Bonus.
Wird nachträglich festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Bonusgewährung nicht vorlagen, ist der Veranstalter berechtigt, den Bonus nicht zu gewähren bzw. eine bereits gewährte Bonusgutschrift zurückzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
10. Kombination mit anderen Aktionen und Rabatten
Der Bonus ist nicht mit anderen Bonus-, Rabatt- oder Verkaufsförderungsaktionen des Veranstalters kombinierbar.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn mehrere Aktionen oder Preisvorteile gleichzeitig beworben werden oder grundsätzlich auf denselben Auftrag anwendbar wären.
Der Kunde kann für denselben Auftrag bzw. dasselbe Objekt nur einen entsprechenden Preisvorteil in Anspruch nehmen.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
11. Kombination mit Fördermitteln
Die Bonusaktion kann grundsätzlich unabhängig von der Inanspruchnahme staatlicher oder sonstiger Fördermittel genutzt werden.
Der Bonus wird vom Veranstalter unabhängig davon gewährt, ob der Kunde für die Heizungsmodernisierung oder Neuinstallation Fördermittel beantragt oder erhält.
Die Prüfung, ob der Bonus gegenüber einem Fördermittelgeber anzugeben oder bei der Ermittlung förderfähiger Kosten zu berücksichtigen ist, obliegt dem Kunden.
Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Bonus im Rahmen eines bestimmten Förderprogramms förderunschädlich ist oder bei der Ermittlung der förderfähigen Kosten unberücksichtigt bleibt.
12. Gesetzliche und technische Anforderungen
Die Bonusaktion begründet keinen Anspruch auf die Installation einer bestimmten Heizungsanlage, soweit deren Installation oder Betrieb am jeweiligen Objekt aufgrund gesetzlicher, öffentlich-rechtlicher, technischer oder sonstiger zwingender Vorgaben nicht zulässig oder nicht möglich ist.
Insbesondere müssen die zum Zeitpunkt der Installation und Inbetriebnahme geltenden Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) und sonstiger einschlägiger Vorschriften eingehalten werden.
Dies gilt unabhängig davon, ob eine Heizungsanlage nach diesen Teilnahmebedingungen grundsätzlich als bonusberechtigt definiert ist.
Der Kunde ist als Eigentümer des Objekts für die Einhaltung der ihn betreffenden gesetzlichen Anforderungen verantwortlich. Soweit der Veranstalter aufgrund gesetzlicher Vorgaben, technischer Gegebenheiten oder sonstiger Umstände von einer ursprünglich beauftragten Anlage abweichen muss, gelten die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen des jeweiligen Auftrags.
13. Mehrere Anlagen und mehrere Objekte
Der Bonus wird ausschließlich einmal je Objekt gewährt. ‚Objekt‘ ist die konkrete Liegenschaft unter einer postalischen Adresse (ein Ein-/Mehrfamilienhaus bzw. eine abgeschlossene Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus).
Für ein weiteres Objekt kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen ein weiterer Bonus beansprucht werden.
Für dasselbe Objekt kann hingegen unabhängig von der Anzahl der beauftragten oder installierten Anlagen nur ein Bonus im Rahmen dieser Aktion gewährt werden.
Eine Übertragung des Bonus auf ein anderes Objekt ist ausgeschlossen.
14. Ausschluss von der Bonusaktion
Der Veranstalter kann die Bonusgewährung verweigern, wenn die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen nicht erfüllt sind.
Dies gilt insbesondere, wenn
- die Beauftragung außerhalb des Aktionszeitraums erfolgt,
- der Teilnehmer nicht Eigentümer des betreffenden Objekts ist,
- es sich nicht um eine bonusberechtigte Erneuerung oder Neuinstallation handelt,
- lediglich Reparatur-, Wartungs-, Instandhaltungs- oder Optimierungsarbeiten beauftragt werden,
- die beauftragte Anlage nicht tatsächlich installiert wird,
- der Auftrag storniert, widerrufen, gekündigt oder rückabgewickelt wird,
- für dasselbe Objekt bereits ein Bonus im Rahmen dieser Aktion gewährt wurde,
- oder die Voraussetzungen der Bonusaktion anderweitig nicht erfüllt sind.
15. Keine Barauszahlung und keine Übertragbarkeit
Der Bonus wird ausschließlich als Rechnungsabzug gewährt.
Eine Barauszahlung oder Auszahlung auf ein Bankkonto ist ausgeschlossen.
Der Bonus ist nicht übertragbar und kann insbesondere nicht an andere Personen, Aufträge oder Objekte übertragen werden.
16. Keine vorzeitige Beendigung
Die Bonusaktion endet mit Ablauf des 31.12.2026.
Eine vorzeitige Beendigung der Bonusaktion durch den Veranstalter ist nicht vorgesehen.
Die gesetzlichen Rechte des Veranstalters und des Kunden, insbesondere aus dem zugrunde liegenden Vertrag, bleiben hiervon unberührt.
17. Bewerbung der Bonusaktion
Die Bonusaktion kann insbesondere auf der Website des Veranstalters, in Kampagnen, auf Flyern, Plakatwänden und weiteren Werbemitteln beworben werden.
Bei verkürzten Darstellungen der Bonusaktion gelten die vollständigen Teilnahmebedingungen ergänzend.
Die vollständigen Teilnahmebedingungen sind über die Website des Veranstalters zugänglich.
Werbemittel können aus Platzgründen eine verkürzte Darstellung der Voraussetzungen enthalten. Maßgeblich für die Teilnahme und die Gewährung des Bonus sind ausschließlich diese vollständigen Teilnahmebedingungen.
18. Gesetzliche Verbraucherrechte
Gesetzliche Verbraucherrechte, insbesondere bestehende Widerrufs-, Rücktritts-, Gewährleistungs- oder sonstige gesetzliche Rechte, werden durch diese Teilnahmebedingungen nicht eingeschränkt.
Soweit dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, bleibt dieses unberührt.
Die Teilnahmebedingungen regeln ausschließlich die Voraussetzungen für die Gewährung des Bonus und ersetzen nicht die gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen des zugrunde liegenden Heizungsmodernisierungs- bzw. Installationsvertrags.
19. Haftung
Die gesetzliche Haftung des Veranstalters bleibt unberührt.
Eine Haftungsbeschränkung in diesen Teilnahmebedingungen gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für sonstige Fälle, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
20. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende gesetzliche Bestimmungen des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
21. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
22. Hinweise zum Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Durchführung der Aktion verarbeitet. Weitere Informationen und Kontakte: www.maiki.de/datenschutz
Stand: 26.08.2026